Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SULIV GmbH, die auch die Organisation des «Triangle of Gravel» umfasst, sind integraler Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen und uns.
1. Anmeldung/Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Überweisung der Kurskosten an die SULIV GmbH zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie die in diesen AGB festgelegten Bedingungen wirksam.
Die Leistungen der SULIV GmbH ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet und/oder aus den Reiseunterlagen. Sonderwünsche werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der SULIV GmbH schriftlich und vorbehaltlos bestätigt werden. Die Leistungen der SULIV GmbH beginnen ab dem ersten offiziellen Treffpunkt gemäß Kursprogramm.
Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen ist der/die Teilnehmer/in selbst verantwortlich.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Nach der definitiven Anmeldung und Gutschrift der Kurskosten auf dem Konto der SULIV GmbH bis zum angegebenen Zeitpunkt, erhalten die Teilnehmer/innen eine schriftliche Bestätigung.
Die Kurspreise für die Camps können den Teilnehmer/innen auf der Website der SULIV GmbH entnommen werden oder werden ihnen direkt im Angebot per E-Mail schriftlich mitgeteilt. Sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung maßgeblichen Preise.
3. Annullationsbedingungen
3.1 Annullation durch den/die Teilnehmer/in
Bei einer Annullation durch den/die Teilnehmer/in bis 60 Tage vor Beginn des Camps werden die gesamten Kosten abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 150.- von der SULIV GmbH zurückerstattet. Bei einer späteren Annullation erfolgt eine Rückerstattung der Kurskosten (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 150.-) nur, wenn eine Ersatzperson gestellt wird oder eine Person von der Warteliste einspringen kann. Andernfalls werden die bezahlten Kosten nicht zurückerstattet.
3.2 Annullation durch die SULIV GmbH
Die Mindestanzahl für einen Kurs beträgt grundsätzlich zehn Personen (bei reinen Bikecamps fünf Personen). Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, steht es im Ermessen der SULIV GmbH, den Kurs durchzuführen oder abzusagen. Im Falle einer Absage wird den Teilnehmern das gesamte einbezahlte Kursgeld zurückerstattet. Weitere Unkosten, die den Teilnehmern durch die Absage entstehen, werden nicht übernommen.
SULIV GmbH behält sich vor, Camps aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen, behördlichen Maßnahmen, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen abzusagen. In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen abzüglich CHF 150.- (Partner-Fairplay-Regel) zurückerstattet. Bereits erbrachte Aufwendungen werden abgezogen. Weitere Unkosten werden nicht übernommen.
3.3 Partner-Fairplay-Regel
Ihre Sicherheit hat für uns oberste Priorität. Daher behalten wir uns vor, Camps bei extremen Wetterbedingungen kurzfristig abzusagen. Mit der Partner-Fairplay-Regel möchten wir die finanziellen Auswirkungen solcher kurzfristigen Absagen auf unsere Partner (Unterkünfte und Gaststätten) abmildern.
Sollten wir aufgrund von extremen Wetterbedingungen ein Event absagen, erstatten wir Ihnen die bereits bezahlten Teilnahmekosten abzüglich CHF 150.-. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt an einer unserer Reisen, wie dem «Triangle of Gravel» oder einem «SULIV Camp», teilnehmen, werden Ihnen diese Kosten wieder gutgeschrieben.
4. Programmänderungen und Abbruch der Kurse
SULIV behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen sowie Preise vor der Buchung zu ändern.
SULIV behält sich ebenfalls vor, Kurse jederzeit zu ändern oder abzubrechen, insbesondere bei Annullierungsgründen gemäß Ziff. 3.
Bei Programmänderungen vor Kursbeginn werden die Teilnehmer/innen unverzüglich informiert. Eine Rückerstattung des Kursgeldes bei Änderungen oder Abbruch eines bereits begonnenen Kurses erfolgt nicht.
SULIV GmbH behält sich auch im Interesse der Teilnehmer/innen vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportmittel) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erforderlich machen.
5. Vorzeitige Rückreise
Bricht ein/e Teilnehmer/in den Kurs vorzeitig ab, erfolgt keine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Die zusätzlichen Reisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
6. Versicherungen
Es ist die Verantwortung der Teilnehmer/innen, sich gegen alle Risiken zu versichern und sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz weltweit gilt. Der Abschluss einer Annullierungskosten- und Assistance-Versicherung wird dringend empfohlen.
Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, vor der Durchführung des Kurses ihre persönlichen Diebstahl-, Unfall-, Kranken- und sonstigen Versicherungen zu prüfen. Bitte achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz auch für das nahe Ausland gilt.
Die Teilnahme an den Kursen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko.
7. Haftung
7.1 Haftungsausschluss für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie Hilfspersonen
SULIV GmbH haftet ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Hilfspersonen wird keine Haftung übernommen.
7.2 Haftungsausschluss bei Selbstverschulden, Drittverschulden, behördlichen Anordnungen und höherer Gewalt
SULIV GmbH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages auf folgendes zurückzuführen ist:
a) Verschulden des Teilnehmers/der Teilnehmerin (Selbstverschulden)
b) Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der nicht an der Erbringung der vertraglichen Leistungen beteiligt ist (Drittverschulden)
c) Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder ein Ereignis, das trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar war.
7.3 Keine Haftung für Transportschäden oder Diebstahl
SULIV GmbH haftet nicht für Schäden an Fahrrädern oder anderem persönlichen Material während des Transports durch Drittunternehmen (z. B. Bergbahnen, Züge, Busse) oder bei Diebstahl. Teilnehmer/innen sind verpflichtet, ihr Fahrrad/Bike selbst zu versichern. Eine Reisegepäck- und Fahrradversicherung wird empfohlen.
7.4 Selbstverantwortung der Teilnehmer/innen
Biking und Trekking sind mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Es wird daher von jedem Teilnehmer/in Eigenverantwortung und Umsicht erwartet. Die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist verpflichtend. Das Tragen eines geprüften Bikehelms ist auf allen Touren obligatorisch. Weiter haftet SULIV GmbH nicht für Schäden, die durch den mangelhaften Zustand der Bikes verursacht werden, da diese stark beansprucht werden und Schäden kurzfristig entstehen können.
8. Persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen
Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, selbstverantwortlich am Kurs teilzunehmen und die SULIV GmbH über physische oder psychische Beeinträchtigungen zu informieren.
9. Bildmaterial
Bildmaterial, das während der Reisen oder Kurse durch SULIV-Mitarbeiter oder andere Teilnehmer/innen aufgenommen und an SULIV GmbH eingesandt wird, kann in jeglicher Form und über jedes Medium veröffentlicht werden. Die Teilnehmer/innen erklären sich mit der unentgeltlichen Nutzung des Bildmaterials einverstanden.
10. Beanstandungen, Reklamationen
Sollte ein/e Teilnehmer/in während des Kurses Grund zu Beanstandungen haben, so ist dies unverzüglich dem/der Kursleiter/in oder der SULIV GmbH zu melden. Die SULIV GmbH wird sich bemühen, Mängel umgehend zu beheben. Ersatzansprüche müssen spätestens 10 Tage nach Kursende schriftlich bei der SULIV GmbH eingereicht werden.
11. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich.